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Die private Krankenversicherung

"Soll ich gesetzlich versichert bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln?"

Über sechs Millionen Bundesbürger, deren Einkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt, stellen sich diese Frage.

Als Hauptgrund für eine Entscheidung sollte die Familienplanung dienen - bei geplanter Heirat und Kinderwunsch ist unter Kostengesichtspunkten die private Krankenversicherung zu präferieren. Wird auf bessere Leistungen Wert gelegt, können diese über eine private Zusatzversorgung eingekauft werden.

Wir sagen Ihnen was Ihre persönliche private Krankenversicherung kosten würde:

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Die private Krankenversicherung bietet Ihnen unter anderem folgende Vorteile:

-Freie Auswahl des Krankenhauses und des Arztes,
 

-Optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets, des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern.

-Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent
(je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar),

-Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, abhängig vom jeweiligen Tarif.

-Je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte.

-Je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie, sowie Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes.


Alleinstehende oder doppelverdienende Paare ohne Kinderwunsch sind in der Regel mit privaten Krankenversicherungen besser dran. Eine private Krankenversicherung sollte klug ausgewählt werden, weil sie meist eine Entscheidung für's Leben ist. Ausschließlich auf den Preis zu achten wäre fatal, zu sehr unterscheiden sich die Leistungsinhalte zwischen den angebotenen Konzepten. Meist ist man mit Gesellschaften gut beraten, die über einen langen Zeitraum in der Vergangenheit mit moderaten Preissteigerungen aufwarten konnten und bei denen der Deckungsumfang weitreichend ist. Bei diesen Gesellschaften sollte man sich darauf verlassen können, dass die Prämien auch im Alter bezahlbar bleiben.


Für wen kommt eine private Krankenversicherung in Frage?

Für Angestellte und Arbeiter:

Die Einkommensgrenze für Angestellte beträgt ab 2005 3.900 Euro monatliches Bruttoeinkommen oder 46.800 Euro jährlich. Dem Jahreseinkommen hinzugerechnet werden können regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bzw Urlaubsgeld. Arbeitnehmer, die unterhalb dieser Grenze liegen müssen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Ihnen empfehlen wir Ihnen eine private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat. Entsprechende Angebote finden Sie hier.

Beamte:

Privat versichern kann sich auch, wer im öffentlichen Dienst verbeamtet ist oder als Angestellter Anspruch auf Beihilfe hat. Prinzipiell muss diese Gruppe ihre Arztrechnung unabhängig vom Gehalt selber bezahlen, bekommt aber einen nicht unerheblichen Kostenzuschuss. Beispielsweise bekommt ein Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern 70% der Kosten erstattet. Die restlichen 30% können preisgünstig über eine Private Krankenversicherung abgedeckt werden, weswegen ziemlich viele Beamte Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind.

Für Selbständige, Freiberufler, Unternehmer:

Außer Landwirte und Künstler sind alle Personen dieser Gruppe nicht versicherungspflichtig und können daher selbst entscheiden, ob sie ohne Krankenversicherungsschutz leben und dann ihre Arztrechnungen aus der eigenen Geldbörse bezahlen, ob sie freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten oder ob sie eine private Krankenversicherung abschließen. Die meisten Kunden der privaten Krankenversicherungen gehören zu dieser Personengruppe.

Die bekanntesten und teuersten Versicherungen sind nicht zwangsläufig die besten! Wir errechnen Ihnen Angebote mit einem ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnis. Auch die kleinen und günstigen Gesellschaften könnten zu Ihnen passen.

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Kann ich mich auch als Student privat Krankenversichern?

Wenn das 30. Lebensjahr überschritten ist oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt.

Wie kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien?

Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann bereits vor Beginn des Studiums beantragt werden, so dass die Versicherungspflicht erst gar nicht eintritt. Unabhängig davon kann aber auch noch in den ersten drei Monaten zu Beginn der Versicherungspflicht ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die Befreiung wird ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, wirksam, sonst vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt. Zuständig für den Befreiungsantrag ist die Ortskrankenkasse am Wohnort oder Studienort. Bestand bereits eine studentische Pflichtversicherung, ist der Befreiungsantrag an die Kasse zu richten, bei der der Student zuletzt versichert war. Das kann auch eine Ersatzkasse sein. Ein privater Versicherungsschutz muss für die Befreiung nicht nachgewiesen werden.

Ende der Familienhilfe

Wenn kein Anspruch mehr auf Familienhilfe (über die Eltern versichert) in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht (in der Regel bei Männer bis zum 27. Lebensjahr und bei Frauen bis zum 25. Lebensjahr).

Versicherungspflicht und Beendigung der Versicherungspflicht:

Ein Student, der als solcher in Eigenschaft als Versicherungsnehmer innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn seines Studiums eine gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hat ist Versicherungspflichtig, bis nach der Vollendung des 14. Fachsemesters, bis nach Vollendung des 30. Lebensjahres, bis nach seiner Exmatrikulation. (bei bestimmten Sonderfällen sind Ausnahmeregelungen möglich)

Was gilt nicht als Studium?

Nicht als Studium gilt der Besuch von sonstigen Bildungseinrichtungen wie Akademien (soweit diese nicht Hochschulen sind), Fachschulen, Berufsschulen, Colleges usw. Nicht erfasst werden von der studentischen Versicherungspflicht auch Gasthörer an Hochschulen.

   

 

 

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