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"Soll ich gesetzlich versichert bleiben oder
in eine private Krankenversicherung wechseln?"
Über sechs Millionen Bundesbürger, deren Einkommen
über der Jahresentgeltgrenze liegt, stellen sich diese Frage.
Als Hauptgrund für eine Entscheidung sollte die
Familienplanung dienen - bei geplanter Heirat und Kinderwunsch ist
unter Kostengesichtspunkten die private Krankenversicherung zu präferieren. Wird auf bessere Leistungen Wert gelegt, können diese
über eine private Zusatzversorgung eingekauft werden.
Wir sagen Ihnen was Ihre persönliche private
Krankenversicherung kosten würde:
Kostenloser Vergleich
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen
unter anderem folgende Vorteile:
-Freie Auswahl des Krankenhauses und des Arztes,
-Optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch
Budgets, des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern.
-Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent
(je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar),
-Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, abhängig vom jeweiligen Tarif.
-Je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der
Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte.
-Je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und
Psychotherapie, sowie Krankenversicherungsschutz außerhalb des
Heimatlandes.
Alleinstehende oder doppelverdienende Paare ohne
Kinderwunsch sind in der Regel mit privaten Krankenversicherungen
besser dran. Eine private Krankenversicherung sollte klug
ausgewählt werden, weil sie meist eine Entscheidung für's Leben ist.
Ausschließlich auf den Preis zu achten wäre fatal, zu sehr
unterscheiden sich die Leistungsinhalte zwischen den angebotenen
Konzepten. Meist ist man mit Gesellschaften gut beraten, die über
einen langen Zeitraum in der Vergangenheit mit moderaten
Preissteigerungen aufwarten konnten und bei denen der Deckungsumfang
weitreichend ist. Bei diesen Gesellschaften sollte man sich darauf
verlassen können, dass die Prämien auch im Alter bezahlbar bleiben.
Für wen kommt eine private Krankenversicherung in
Frage?
Für Angestellte und Arbeiter:
Die
Einkommensgrenze für Angestellte beträgt ab 2005 3.900 Euro
monatliches Bruttoeinkommen oder 46.800 Euro jährlich. Dem
Jahreseinkommen hinzugerechnet werden können regelmäßige
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bzw Urlaubsgeld. Arbeitnehmer,
die unterhalb dieser Grenze liegen müssen in der gesetzlichen
Krankenkasse bleiben. Ihnen empfehlen wir Ihnen eine private
Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat. Entsprechende
Angebote finden Sie hier.
Beamte:
Privat versichern kann sich auch,
wer im öffentlichen Dienst verbeamtet ist oder als Angestellter
Anspruch auf Beihilfe hat. Prinzipiell muss diese Gruppe ihre
Arztrechnung unabhängig vom Gehalt selber bezahlen, bekommt aber
einen nicht unerheblichen Kostenzuschuss. Beispielsweise bekommt ein
Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern 70% der Kosten erstattet. Die
restlichen 30% können preisgünstig über eine Private
Krankenversicherung abgedeckt werden, weswegen ziemlich viele
Beamte Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind.
Für Selbständige,
Freiberufler, Unternehmer:
Außer Landwirte und Künstler sind
alle Personen dieser Gruppe nicht versicherungspflichtig und können
daher selbst entscheiden, ob sie ohne Krankenversicherungsschutz
leben und dann ihre Arztrechnungen aus der eigenen Geldbörse
bezahlen, ob sie freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung
eintreten oder ob sie eine private Krankenversicherung
abschließen. Die meisten Kunden der privaten
Krankenversicherungen gehören zu dieser Personengruppe.
Die bekanntesten und teuersten Versicherungen
sind nicht zwangsläufig die besten! Wir
errechnen Ihnen Angebote mit einem ausgewogenen
Preis-/Leistungsverhältnis. Auch die kleinen und
günstigen Gesellschaften könnten zu Ihnen passen.
Kostenloser Vergleich
Kann ich mich auch als Student privat
Krankenversichern?
Wenn das 30. Lebensjahr überschritten ist
oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt.
Wie kann ich mich von der
Versicherungspflicht befreien?
Die Befreiung von der Versicherungspflicht
kann bereits vor Beginn des Studiums beantragt werden, so dass die
Versicherungspflicht erst gar nicht eintritt. Unabhängig davon kann
aber auch noch in den ersten drei Monaten zu Beginn der
Versicherungspflicht ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die
Befreiung wird ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn seit diesem
Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden,
wirksam, sonst vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung
folgt. Zuständig für den Befreiungsantrag ist die Ortskrankenkasse
am Wohnort oder Studienort. Bestand bereits eine studentische
Pflichtversicherung, ist der Befreiungsantrag an die Kasse zu
richten, bei der der Student zuletzt versichert war. Das kann auch
eine Ersatzkasse sein. Ein privater Versicherungsschutz muss für die
Befreiung nicht nachgewiesen werden.
Ende der Familienhilfe
Wenn kein Anspruch mehr auf Familienhilfe (über die Eltern
versichert) in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht (in der
Regel bei Männer bis zum 27. Lebensjahr und bei Frauen bis zum 25.
Lebensjahr).
Versicherungspflicht und Beendigung der Versicherungspflicht:
Ein
Student, der als solcher in Eigenschaft als Versicherungsnehmer
innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn seines Studiums eine
gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hat ist
Versicherungspflichtig, bis nach der Vollendung des 14.
Fachsemesters, bis nach Vollendung des 30. Lebensjahres, bis nach
seiner Exmatrikulation. (bei bestimmten Sonderfällen sind
Ausnahmeregelungen möglich)
Was gilt nicht als Studium?
Nicht als Studium gilt der Besuch von sonstigen Bildungseinrichtungen wie
Akademien (soweit diese nicht Hochschulen sind), Fachschulen, Berufsschulen,
Colleges usw. Nicht erfasst werden von der studentischen Versicherungspflicht
auch Gasthörer an Hochschulen. |